Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Plattform-Nutzer


 1. Vertragsgegenstand

 

1.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie den in dem Vertrag und den Anlagen aufgeführten Vereinbarungen.

 

1.2. Allgemeine Vertrags-/Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder dergleichen beigefügt sind, nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Pflichten des Vertragspartners

 

2.1. Der Vertragspartner wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.

 

2.2. Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Vertragspartners steht SDServices als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Vertragspartner kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind SDServices unverzüglich mitzuteilen.

 

2.3. Der Vertragspartner wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Vertragspartner wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, SDServices umgehend hiervon zu informieren.

 

2.4. Der Vertragspartner hat SDServices die Administrationsrechte für seine Social-media-Auftritte (Facebook, etc.) zu übergeben, da andernfalls eine bestimmungsgemässe Nutzung der BioBook-Plattform nicht möglich ist. Der Vertragspartner kann diese Rechteeinräumung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein solcher Widerruf stellt SDServices jedoch von jeglichen vertraglichen Verpflichtungen frei ab dem Zeitpunkt des Widerrufs frei.

 

2.5. Der Vertragspartner wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der BioBook-Plattform personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Vertragspartner sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.

 

2.6. Der Vertragspartner wird die BioBook-Plattform in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Vertragspartner wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von SDServices betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von SDServices unbefugt einzudringen.

 

2.7. Der Vertragspartner wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen SDServices unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und SDServices bei der Fehlersuche aktiv unterstützen.

 

2.8. Bei der Nutzung der BioBook-Plattform sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Vertragspartner alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Vertragspartner ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner ist für die von ihm bereitgestellten bzw. die von ihm von Dritten oder SDServices bereitgestellten in irgendeiner Weise abgeänderten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. SDServices überprüft die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit noch auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.

 

2.9. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn SDServices ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.

 

2.10. Bei einem schwerwiegenden oder anderem Verstoß des Vertragspartners gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist SDServices berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Vertragspartners ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die SDServices durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann SDServices dem Vertragspartners zu den jeweils bei SDServices gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Vertragspartner die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er SDServices gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

 

 

3. Rechteeinräumung

 

3.1. Für die Dauer des Leistungszeitraums, vorbehaltlich der Zahlungsverpflichtungen und sofern es in diesem Vertrag oder sonstigen Vereinbarungen nicht anders festgelegt ist, erhält der Vertragspartner ausschließlich für interne Geschäftszwecke und im Rahmen der Bestimmungen des vorliegenden Vertrags, einschließlich der Leistungsbeschreibungen, das nicht ausschließliche, nicht abtretbare/übertragbare, weltweit unbeschränkte Zugriffs- und Nutzungsrecht für die von dem Vertragspartner bestellten Services einschließlich aller Arbeitsergebnisse, die SDServices oder Dritte als Teil der Services entwickelt und dem Vertragspartner bereitstellt.

 

3.2. Der Vertragspartner erwirbt im Rahmen dieses Vertrags kein Recht und keine Lizenz für die Nutzung der BioBook-Plattform und der Leistungsumgebung, über den Umfang und/oder die Dauer der im jeweiligen Vertrag genannten Services hinaus. Bei Beendigung der bestellten Services enden die Rechte des Vertragspartners auf Zugriff und Nutzung der BioBook-Plattform.

 

3.3. Um es SDServices zu ermöglichen, dem Vertragspartner die Services zu überlassen, erteilt der Vertragspartner SDServices das Recht auf Benutzung, Verarbeitung und Übermittlung von Inhalten, Daten und Anwendungen für die Dauer des jeweiligen Leistungszeitraums zuzüglich eines weiteren Zeitraums im Anschluss an die Beendigung, in dem SDServices dem Vertragspartner den Zugriff auf seine Inhalte und seine Anwendungen zwecks Abruf oder Übermittlung gestattet, in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag. SDServices übernimmt keine Haftung für jede Art von Nutzung, Offenlegung oder Löschung von Inhalten oder Anwendungen des Vertragspartners.

 

3.4. Im Rahmen der BioBook-Plattform bietet SDServices dem Vertragspartner Zugriff auf eigene Inhalte und/oder Inhalte von Dritten. Art und Umfang jeglicher Inhalte von Dritten werden von diesen Dritten bestimmt. Der Eigentümer, Verfasser oder Anbieter besagter Inhalte von Drittanbietern behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für diese Inhalte, und die Rechte auf Nutzung derartiger Inhalte von Drittanbietern durch den Vertragspartner unterliegen den für solche Inhalte geltenden Bestimmungen, die der jeweilige Eigentümer, Verfasser oder Anbieter der Inhalte festlegt.

 

 

4. Schutzrechte und Einschränkungen

 

4.1. SDServices oder seine Lizenzgeber behalten sämtliche Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den Services, einschließlich der BioBook-Plattform und Hilfsprogramme, sowie an allen im Rahmen dieses Vertrags von oder für SDServices geschaffenen Entwicklungen.

 

4.2. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet und der Vertragspartner darf Dritte nicht veranlassen oder Dritten gestatten:

 

4.2.1. die in der BioBook-Plattform und den dort eingestellten Inhalten enthaltenen Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise von SDServices oder seinen Lizenzgebern zu entfernen oder zu verändern;

 

4.2.2. die aus den Services resultierenden Inhalte oder Materialien (ausgenommen Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen) Dritten für deren Nutzung für Geschäftszwecke zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff ist im Rahmen der von dem Vertragspartner erworbenen Services ausdrücklich gestattet);

 

4.2.3. irgendeinen Teil der Services zu verändern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu reproduzieren, zu vertreiben, wieder zu veröffentlichen oder herunterzuladen (diese Verbote gelten unter anderem auch für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichen von Programmen erzeugten Materialien) oder auf die Services zuzugreifen und sie zu verwenden, um mit SDServices konkurrierende Produkte oder Services zu erstellen oder zu unterstützen und/oder Dritten bei einer derartigen Erstellung oder Unterstützung zu helfen;

 

4.2.4. Benchmark- oder Leistungstests der Services, einschließlich der BioBook-Plattform, durchzuführen oder offenzulegen;

 

4.2.5. irgendeinen der nachstehenden Sicherheitstests für die Leistungsumgebung oder die dazugehörige Infrastruktur durchzuführen oder offenzulegen: Netzerkennung, Port- und Service-Identifizierung, Schwachstellen-Scans, Knacken von Passwörtern, Remote-Zugriff-Tests oder Penetrationstests; und

 

4.2.6. die BioBook-Plattform, Hilfsprogramme, Leistungsumgebungen oder Materialien von SDServices zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, zu verlagern, zu vertreiben, zu hosten, auszulagern, ihre Teilnutzung oder Nutzung in einem Service-Büro zu gestatten oder anderweitig gewerblich zu verwerten oder diese Dritten zur Verfügung zu stellen, es sei denn dies wird ausdrücklich durch die Bedingungen des jeweiligen Auftrags gestattet.

 

 

5. Gewährleistung

 

5.1. BioBook-Plattform

 

5.1.1. SDServices ist verpflichtet, Mängel an den von dem Vertragspartner gewählten Produkten der BioBook-Plattform innerhalb angemessener Zeit zu beheben.

 

5.1.2. Eine Kündigung des Vertragspartners gem. § 543 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn SDServices ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist, vorausgesetzt, dass SDServices den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat.

 

5.1.3. Der Vertragspartner kann bei etwaigen Mängeln der BioBook-Plattform die monatliche Gebühr nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Gebühren bleibt jedoch unberührt.

 

5.2. SDServices Services: Falls die von SDServices bereitgestellten Leistungen im Rahmen der Erbringung von SDServices Services mit Mängeln behaftet sind, und SDServices die Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder fehlerfreie Erneuerung nicht möglich ist, wird SDServices dem Vertragspartner ggf. Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. Soweit diese dem Vertragspartner zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.

 

5.3. Kostenlose Leistungen: Die Haftung für Sach- oder Rechtsmängel ist bei kostenlosen Leistungen ausgeschlossen. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Vertragspartners ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

6. Haftung, Freistellung und höhere Gewalt

 

6.1. Unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs des Vertragspartners (Vertragsverletzung, Sach- oder Rechtsmangel, unerlaubte Handlung oder andere) haftet SDServices für sämtliche sich ergebenden Schäden nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

 

6.1.1. Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SDServices ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

6.1.2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von SDServices auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter von SDServices verursacht wurde.

 

6.1.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SDServices nur, soweit SDServices eine Vertragspflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. "Kardinalpflichten"). In diesen Fällen ist die Haftung von SDServices auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.

 

6.1.4. Ferner ist die Haftung von SDServices, soweit eine Haftung in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit begründet ist, auf den einfachen Auftragswert des Vertrags, aufgrund dessen Leistungen der Schaden eingetreten ist, beschränkt.

 

6.1.5. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für ein während des Verzuges eintretendes Leistungshindernis ist die Haftung von SDServices ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

6.1.6. SDServices haftet im Falle eines etwaigen Verlusts von Daten nur, soweit der Schaden auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Vertragspartner eingetreten wäre.

 

6.1.7. Soweit eine Haftung von SDServices bei leichter Fahrlässigkeit begründet ist, haftet SDServices nicht für entgangenen Gewinn.

 

6.1.8. Die verschuldensunabhängige Haftung von SDServices auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

 

6.1.9. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund eines Sach- oder Rechtsmangels ist bei kostenlosen Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

6.1.10. Nimmt der Vertragspartner seine nach dem Vertrag geschuldeten Mitwirkungshandlungen nicht vor, ist SDServices für eine Einschränkung der Leistungserbringung nicht verantwortlich, wenn und soweit die Nichtvornahme der Mitwirkungshandlungen dafür ursächlich war und SDServices kein Mitverschulden trifft, insbesondere SDServices zuvor den Vertragspartner fruchtlos unter Setzung einer angemessenen Frist in Textform aufgefordert hat, die Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

6.2. Freistellung: Der Vertragspartner hält SDServices, sämtliche leitenden Angestellte oder gesetzlichen Vertreter von SDServices sowie alle mit SDServices verbundenen Unternehmen sowie Subunternehmer frei von sämtlichen Schäden sowie Ansprüchen Dritter, die SDServices, sämtlichen leitenden Angestellte oder gesetzlichen Vertreter von SDServices sowie allen mit SDServices verbundenen Unternehmen sowie Subunternehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung des Vertragspartners entstehen, insbesondere durch Bereitstellung oder Verwendung mit Rechten Dritter belasteter Materialien und Werke, es sei denn, der Vertragspartner hat diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

 

6.3. Umstände außerhalb des Einflussbereichs von SDServices

 

6.3.1. Solange und soweit SDServices (i) auf die Mitwirkung oder Informationen des Vertragspartners, die für die Leistungserbringung durch SDServices erforderlich sind, wartet oder (ii) durch Streiks oder Aussperrungen in Drittbetrieben oder im Betrieb von SDServices (im letzteren Fall jedoch nur, wenn der Arbeitskampf rechtmäßig ist), behördliches Eingreifen oder gesetzliche Verbote oder durch sonstige Umstände, die SDServices nicht zu vertreten hat (z.B. durch die Nichtverfügbarkeit oder nur teilweise Verfügbarkeit von Schnittstellen der eingesetzten Social Media Kanäle), in seinen Leistungen gehindert ist ("höhere Gewalt"), gelten vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Beendigung ("Ausfallzeit") als verlängert und liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor. SDServices teilt dem Vertragspartner derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mit. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als drei (3) Monate an, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten frei, soweit diese von den Folgen der höheren Gewalt betroffen sind; dies gilt jedoch für den Vertragspartner nicht im Fall der Ziffer 6.3.1.(i).

 

6.3.2. Soweit höhere Gewalt durch etwaige Änderungen der geschuldeten Leistung durch SDServices behoben oder umgangen werden kann ("Workaround"), zeigt SDServices dem Vertragspartner den Sachverhalt, den Workaround sowie den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand umgehend an. Entscheidet sich der Vertragspartner nicht binnen einer angemessenen Frist dazu, den zusätzlichen Aufwand zusätzlich zu vergüten, gilt ausschließlich Ziffer 6.3.1.

 

6.4. Haftung für Inhalte: SDServices haftet nicht für Inhalte Dritter. SDServices übernimmt keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit von bereitgestellten Inhalten. SDServices ist nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird SDServices diese Inhalte umgehend entfernen.

 

6.5. Haftung für Links: Die BioBook-Plattform kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten, auf deren Inhalte SDServices keinen Einfluss hat. Deshalb übernimmt SDServices für diese fremden Inhalte auch keinerlei Gewähr. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird SDServices derartige Links umgehend entfernen.

 

 

7. Vertraulichkeit

 

7.1. Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, über alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekanntgewordenen und bekanntwerdenden Tatsachen und Umständen der geschäftlichen Aktivitäten der jeweils anderen Partei ("Vertrauliche Informationen") auch nach Beendigung des Vertrags strengstes Stillschweigen zu bewahren.

 

7.2. Die vorstehende Geheimhaltungspflicht besteht nicht für Vertrauliche Informationen, hinsichtlich derer die Vertraulichen Informationen erhaltende Partei nachweist, dass (i) ihr die Vertraulichen Informationen bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt war, (ii) ihr die Vertraulichen Informationen durch eine dritte Partei, die nicht in Vertretung der offenlegenden Partei gehandelt hat, rechtmäßig mitgeteilt worden sind, (iii) die Vertraulichen Informationen von ihr oder für sie unabhängig entwickelt worden sind, (iv) die Vertraulichen Informationen öffentlich zugänglich sind oder (v) eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

 

7.3. SDServices ist berechtigt, Vertrauliche Informationen an Dritte, insbesondere mit SDServices im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen, offenzulegen, soweit dies für die Erbringung der unter dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist ("Need-to-Know"-Prinzip), vorausgesetzt, die offenlegende Partei hat den Dritten zuvor schriftlich zur Einhaltung der Vertraulichkeit nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet.

 

7.4. Ungeachtet der Geheimhaltungsverpflichtung nach Ziffer 7.1. sind beide Parteien berechtigt, die jeweils andere Partei unter Verwendung ihres Namens und Logos als offizielle Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu führen, ohne dabei allerdings Details der Zusammenarbeit offenzulegen.

 

 

8. Datenschutz

 

8.1. SDServices erwirbt keine Eigentumsrechte an den vom Vertragspartner im Rahmen der Nutzung der von SDServices erbrachten Leistungen gespeicherten oder SDServices zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere personenbezogene Daten Dritter).

 

8.2. Im Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten wird SDServices personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des geschlossenen Vertrags, des Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung und nach Weisung des Vertragspartners erheben, verarbeiten und nutzen.

 

8.3. Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Vertragspartner für die Einhaltung der Regelungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verantwortlich. Der Vertragspartner bleibt überdies sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten".

 

 

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

 

9.1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung während dieses Zeitraums ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

9.2. Nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

 

9.3. Eine Kündigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, kann nur per Brief, Telefax oder E-Mail erfolgen.

 

 

10. Sonstige Bedingungen

 

10.1. Der Vertrag kann nur durch eine beidseitige schriftliche Vereinbarung (E-Mail-Austausch ausreichend) geändert werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftlichkeitserfordernisses.

 

10.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus ohne schriftliche Zustimmung von SDServices auf einen Dritten zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

 

10.3. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.

 

10.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechte sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (UN-Kaufrecht).

 

10.5. Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Landgericht Frankenthal (Pfalz).

 

10.6. Falls ein Gericht eine Bestimmung des Vertrags als unrechtmäßig, unwirksam oder undurchsetzbar ansieht, bleibt der Rest des Dokuments hiervon unberührt. Anstelle unrechtmäßiger, unwirksamer oder undurchsetzbarer Vertragsbestimmungen sowie zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.